CONFIG e.G. SOFTWARE LIZENZVERTRAG ================================== DEUTSCH BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGF¥LTIG DURCH, BEVOR SIE DIE SOFTWARE IN GEBRAUCH NEHMEN. WENN SIE DIE SOFTWARE BENUTZEN, ERKL¥REN SIE DAMIT IHR EINVERST¥DNISS MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES LIZENZ- VERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN Config e.G. ODER IHREN H¥NDLER BEDARF ES NICHT. WENN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DES LIZENZVERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SIND, SCHICKEN SIE DIE UNGEBRAUCHTE, UNGE·FFNETE SOFTWARE INNERHALB VON ZEHN (10) TAGEN NACH KAUF DORTHIN, WO SIE SIE ERSTANDEN HABEN. 1. Lizenz. Config e.G. ist EigentÄmer der Software und aller Rechte. Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrÄcklich in diesem Lizenzvertrag gewÉhrt werden, sind vorbehalten. Config e.G. erteilt Ihnen ein eingeschrÉnktes, nicht-exklusives und nicht Äbertragbares Recht zur Nutzung der Software und der dazugehûrigen Dokumentation (nachfolgend ñSoftwareî), der dieser Lizenzvertrag beigepackt ist, gleichgÄltig, ob sie sich auf Diskette oder einem anderen DatentrÉger befindet, auf einem einzelnen Newton Personal-Digital-Assistant (PDA). Sie haben das Recht Kopien von der Software anzufertigen zum ausschlie¤lichen Zweck, um Ihr Nutzungsrecht sicher zu stellen. Alle Kopien mÄssen einen Copyright-Vermerk von Config e.G. tragen. 2. Nutzung und BeschrÉnkungen. Die Software enthÉlt Betriebsgeheimnisse und urheberrechtlich geschÄtzte Rechte. Sie verpflichten sich deshalb, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgesehen ist, es zu unterlassen, die Software zu dekompilieren, zurÄckzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine fÄr Personen wahrnehmbare Form zu bringen, zu kopieren, zu modifizieren, zu verleasen, oder von der Software ganz oder teilweise abgeleitete Werke zu erstellen, anzupassen, oder zu Äbersetzen, oder Copyright-Vermerke von der Software zu entfernen. Sie dÄrfen die Software auch nicht durch elektronische ºbertragung von einem GerÉt auf ein Anderes oder Äber ein Netzwerk Äbertragen. Jedes zukÄnftige Upgrade und jede zukÄnftige Erweiterung dieser Software, das von Config e.G. geliefert wird, unterliegt - soweit nicht anders festgelegt - diesem Lizenzvertrag. Dieser Lizenzvertrag verliert seine Wirkung automatisch, ohne dass es einer KÄndigung von Config e.G. bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Lizenzvertrages versto¤en. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Software, die dazugehûrige Dokumentation an Config e.G. zurÄckzusenden. Bei der so herbeigefÄhrten Beendigung des Lizenzvertrages bleiben die Verpflichtungen aus diesem bestehen, wobei Sie keine RÄckerstattungsansprÄche aus dem Erwerb der Software haben. Neben dieser automatischen Beendigung des Lizenzvertrages bleibt es Config e.G. vorbehalten, weitere SchadenersatzansprÄche aus der Verletzung des Lizenzvertrages geltend zu machen. 3. GewÉhrleistung. Anwendern von Software ist bekannt, dass es nicht mûglich ist, diese so zu entwickeln, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei ist. Eventuelle erhebliche, den Gebrauchswert der Software mindernde MÉngel an dieser sind, soweit sie offenkundig sind oder werden, Config e.G. innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen, lÉngstens jedoch vor Ablauf der gesetzlichen VerjÉhrungsfrist von 6 Monaten. Die im kaufmÉnischen GeschÉftsverkehr bestehende weitergehende Anzeigepflicht gemɤ Û377 HGH bleibt unberÄhrt. Werden diese Anzeigepflichten nicht erfÄllt, ist jegliche GewÉhrleistung ausgeschlossen. Sollte sich ein Softwarefehler herausstellen, so sind die Original-Disketten, auf denen die Software gespeichert ist, ordnungsgemɤ verpackt an Config e.G. einzusenden. Der beanstandeten Software sind Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Telefonnummer, eine Beschreibung des Fehlers und der Kaufbeleg beizufÄgen. Eine eventuelle GewÉhrleistung erfolgt ausschlie¤lich nach Wahl von Config e.G. durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, kûnnen Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der LizenzgebÄhr (Minderung) oder die RÄckgÉngigmachung des Lizenzvertrages (Wandlung) verlangen. FÄr Software, die geÉndert, erweitert oder beschÉdigt wurde, wird keine GewÉhr Äbernommen, es sei denn, dass die ¥nderung, Erweiterung oder BeschÉdigung fÄr den Mangel nicht ursÉchlich war. Eine weitergehende GewÉhrleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine GewÉhrleistung dafÄr, dass die Software Ihren speziellen Anforderungen genÄgt. Sie tragen die alleinige Verantwortung fÄr Auswahl, Installation und Nutzung sowie fÄr die damit beabsichtigten Ergebnisse. Config e.G. macht keinerlei Zusicherungen in bezug auf die Verwendbarkeit fÄr einen bestimmten Zweck. Weder ein BevollmÉchtigter von Config e.G. noch ein autorisierter HÉndler sind berechtigt, VerÉnderungen an dieser GewÉhrleistung vorzunehmen, noch abweichende GewÉhrleistungsregelungen zu treffen. FÄr die Richtigkeit eventueller Zusicherungen autorisierter HÉndler steht Config e.G. nicht ein. 4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder au¤ervertragliche Schadenersatzpflicht seitens Config e.G. sowie dessen Angestellte und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe FahrlÉssigkeit oder Vorsatz zurÄckzufÄhren ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberÄhrt. Soweit Config e.G. fÄr leichte FahrlÉssigkeit eines nicht leitenden Angestellten oder Beauftragten haftet, ist die Haftung auf den bei Vertragsschlu¤ vorhersehbaren Schaden begrenzt. FÄr den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, dass dieser Verlust durch regelmɤige - im kaufmÉnischen GeschÉftsverkehr tÉgliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hÉtte vermieden werden kûnnen. Ferner wird keinesfalls fÄr SchÉden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen von Config e.G. entstanden sind und die durch regelmɤige zeitnahe ºberprÄfung der bearbeiteten VorgÉnge hÉtte vermieden werden kûnnen. Soweit SchadenersatzansprÄche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften frÄher verjÉhren, verjÉhren sie - mit Ausnahme von AnsprÄchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spÉtestens mit dem Ablauf von 2 Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung. Config e.G. haftet fÄr zu vertretende SchÉden bis zur Hûhe des Verkaufspreises der Software. Eine Haftung fÄr entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, mittelbare SchÉden und FolgeschÉden ist ausgeschlossen. Die obigen HaftungsbeschrÉnkungen gelten nicht fÄr zugesicherte Eigenschaften und SchÉden, die auf Vorsatz oder grober FahrlÉssigkeit beruhen. 5. Export. Sie verpflichten sich, die Software und sonstige technische Informationen, die Sie von Config e.G. erhalten haben, sowie unmittelbare Produkte hiervon nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika (insbesondere des United States Export Administration Act und der dazugehûrigen Verordnungen) zu verschicken, zu Äbertragen oder zu exportieren. 6. US Behûrden. Dieser Lizenzvertrag gilt nicht und kann auch nicht mit Behûrden und Dienststellen der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossen werden, wenn zwischen diesem und Config e.G. nicht ein Restricted Rights Government User Supplement in der von Config e.G. vorgeschriebenen Form vereinbart wird. 7. Schlussbestimmungen. Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Lizenzvertrages unwirksam sein oder werden, so berÄhrt dies den Rest dieser Vereinbarung nicht. Vielmehr sind die Parteien verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelungen eine Wirksame zu setzen, die rechtlich und wirtschaftlich der Unwirksamen am nÉchsten kommt. Dieser Lizenzvertrag enthÉlt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in bezug auf den Vertragsgegenstand und tritt an die Stelle aller eventuell frÄherer mÄndlicher oder schriftlicher Vereinbarungen. ¥nderungen und ErgÉnzungen dieses Vertrages sind nur schriftlich wirksam.